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VERGLEICHSKRITERIUMOPERATIVES LEASING (DAUERMIETE)
Allgemeine Merkmale der DienstleistungBefristete Miete nach dem ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch (PTK), die auch mit dem Betrieb der Sachanlage zusammenhängende Leistungen enthalten kann
Besonderheit der Leistung nach dem ungarischen UmsatzsteuergesetzDienstleistung, wo der Leasingnehmer auch am Ende der Laufzeit kein Eigentum erwerben kann
Ziel der FinanzierungÜbergabe einer vom Leasinggeber gekauften neuen oder mit einer Rechnung mit ausgewie-sener Mehrwertsteuer verkauften gebrauchten Sachanlage zur Nutzung. Der Leasingnehmer gibt dem Leasinggeber beim Ablauf der Laufzeit die Sachanlage zurück.
EigentümerLeasinggeber
NutzungsberechtigterLeasingnehmer
RisikoträgerDer Leasinggeber und der Leasingnehmer nach dem ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch (PTK)
ZinsenverrechnungBei einem operativen Leasing wird die Leasingrate nicht auf Kapital und Zinsen aufgeteilt
KapitalverrechnungBei einem operativen Leasing wird die Leasingrate nicht auf Kapital und Zinsen aufgeteilt
Eigentumserwerb vom LeasingnehmerAm Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer das Eigentum der Sachanlage nicht erwer-ben
Welche Partei erfasst die Sachanlage in ihren Buchungsunterlagen?Leasinggeber
Aktivierungsbeleg der Sachanlage beim LeasingnehmerDa die Sachanlage in den Buchungsunterlagen des Leasinggebers erfasst wird, erfolgt keine Aktivierung seitens des Leasingnehmers
Die zur Verrechnung der Abschreibung berechtigte ParteiLeasinggeber
RechtstitelInanspruchnahme von Dienstleistungen
Zahlung der Vermögenserwerbsteuer am Anfang der LaufzeitDer Leasingnehmer zahlt für die Eintragung seines Fahrzeughalterrechts 25% der Vermö-genserwerbsteuer (nichtobligatorische Bedingung)
Zahlung der Vermögenserwerbsteuer am Ende der LaufzeitDa der Leasingnehmer kein Eigentum erwirbt, soll er auch keine Vermögenserwerbsteuer zahlen.
Beendigung des Vertrags vor dem Ablauf der Laufzeit auf Ersuchen des LeasingnehmersDer Leasinggeber rechnet mit dem Leasingnehmer ab. Laut dem ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (PTK) ist der Leasinggeber bei Beendigung des operativen Leasingvertrags (Dauermietvertrags) vor dem Ablauf der Laufzeit zum gesamten Restbetrag der Leasingra-ten berechtigt. (Aber in der Praxis fordert der Leasinggeber üblicherweise nur den abgezins-ten Wert des Gesamtbetrags der Leasingraten vom Leasingnehmer.)